\v=16 \v~=außer denen von ihnen, die als Männliche ins Geschlechtsverzeichnis eingetragen waren, von 3 Jahren an und darüber, allen, die in das Haus des \nd HERRN\nd* kamen, nach der täglichen Gebühr zu ihrem Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen; \¬v