\v=2 \v~=Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem \nd HERRN\nd* ausgerufen. \¬v