\v=10 \v~=so soll der Eid des \nd HERRN\nd* zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein\f - \fr 22,10 \ft d.h. des Viehs\f* Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. \¬v