\p \v=5 \v~=Wenn Feuer ausbricht und Dornen\f - \fr 22,5 \ft d.h. wahrsch. eine Dornhecke\f* erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewisslich erstatten, der den Brand angezündet hat. \¬v \¬p