\v=40 \v~=die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße; und den Vorhang für das Tor des Vorhofs, seine Seile und seine Pflöcke; und alle Geräte zum Dienst der Wohnung des Zeltes\f - \fr 39,40 \ft O. für das Zelt\f* der Zusammenkunft; \¬v