\v=15 \v~=Wer in Gerechtigkeit\f - \fr 33,15 \ft Eig. in Gerechtigkeiten, d.h. in Betätigungen der Gerechtigkeit\f* wandelt und Aufrichtigkeit\f - \fr 33,15 \ft O. Redlichkeit\f* redet; wer den Gewinn der Bedrückungen verschmäht; wer seine Hände schüttelt, um keine Bestechung anzunehmen; wer sein Ohr verstopft, um nicht von Bluttaten zu hören, und seine Augen verschließt, um Böses nicht zu sehen: \¬v