\v=14 \v~=Mit wem beriet er sich, dass er ihm Verstand gegeben und ihn belehrt hätte über den Pfad des Rechts und ihn Erkenntnis gelehrt und ihm den Weg der Einsicht\f - \fr 40,14 \ft Eig. der Einsichten, d.h. der vollen Einsicht\f* kundgemacht hätte? \¬v