\v=9 \v~=Und man hat sein Grab bei Gottlosen bestimmt; aber bei einem Reichen \add ist er gewesen\add* in seinem Tod\f - \fr 53,9 \ft Eig. seinem qualvollen Tod; vergl. die Anm. zu Hes. 28,8\f*, weil er kein Unrecht begangen hat\f - \fr 53,9 \ft O. (aber bei einem Reichen usw.), obwohl er kein Unrecht begangen hat\f* und kein Trug in seinem Mund gewesen ist. \¬v \¬p