\v=4 \v~=Sie sollen an schmerzlichen Krankheiten\f - \fr 16,4 \ft Eig. an Toden (s. die Anm. zu Hes. 28,8) von Krankheiten\f* sterben, sie sollen nicht beklagt noch begraben werden, zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden; und durch Schwert und durch Hunger sollen sie vernichtet werden, und ihre Leichname sollen den Vögeln des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen. \¬v