\v=18 \v~=Das Errungene gibt er zurück, und er darf es nicht verschlingen; gemäß dem Vermögen, das er erworben, darf er sich nicht freuen\f - \fr 20,18 \ft And. üb.: Wie das Vermögen, so dessen Zurückerstattung; und er darf sich nicht freuen\f*. \¬v