\v=21 \v~=und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem \nd HERRN\nd* heilig sein, wie ein verbanntes\f - \fr 27,21 \ft d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28\f* Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. \¬v \¬p