\v=40 \v~=\wj und dem, der mit dir vor Gericht gehen\wj*\f - \fr 5,40 \ft O. rechten\f*\wj und deinen Leibrock\wj*\f - \fr 5,40 \ft O. dein Unterkleid; so auch später\f*\wj nehmen will, dem lass auch den Mantel. \wj* \¬v