\v=17 \v~=Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte\f - \fr 35,17 \ft Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V. 18: Handwerkzeug\f*, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. \¬v