\p \v=5 \v~=Die Gerechtigkeit des Vollkommenen\f - \fr 11,5 \ft O. Redlichen, Tadellosen; so auch V. 20; 28,10.18\f* macht seinen Weg gerade\f - \fr 11,5 \ft O. ebnet seinen Weg\f*, aber der Gottlose fällt durch seine Gottlosigkeit. \¬v \¬p