\p \v=4 \v~=Ein Übeltäter horcht auf die Lippe des Unheils, ein Lügner gibt der Zunge des Verderbens Gehör\f - \fr 17,4 \ft And. üb.: ... Unheils, gibt Gehör der Lüge auf der Zunge usw.\f*. \¬v \¬p