\v=2 \v~=Die aber, die gläubige Herren\f - \fr 6,2 \ft Eig. Gebieter\f* haben, sollen \add dieselben\add* nicht verachten, weil sie Brüder sind, sondern \add ihnen\add* vielmehr dienen, weil sie Treue\f - \fr 6,2 \ft O. Gläubige\f* und Geliebte sind, die die Wohltat empfangen\f - \fr 6,2 \ft d.h. den Nutzen des treuen Dienstes haben. And. üb.: die sich des Wohltuns befleißigen\f*. Dieses lehre und ermahne. \¬v