22
Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewand tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht, und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
Es soll nicht Mannszeug auf einer Frau sein, und ein Mann soll nicht das Gewand einer Frau anziehen; denn jeder, der dies tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.
Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen. Du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: Damit es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs geheiligt werden+.
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rind und einem Esel zusammen.
11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle+, womit du dich umhüllst.
13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und verbreitet einen bösen Namen über sie und spricht: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen mit 100 Sekel Silber und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel verbreitet hat. Und sie soll seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden, 21 so sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22 Wenn ein Mann bei einer Frau liegend gefunden wird, die eines Mannes Ehefrau ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor dieser Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tod; denn wie ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt, so ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Feld gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 Sekel Silber geben; und sie soll seine Frau sein, weil er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
+ 22:9 d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen + 22:12 d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38